Finanzierung & Leasing

Bis zu 96 Monate Laufzeit - und immer zu den besten Konditionen

Machen Sie Ihr Wunschfahrzeug zu Ihrem Fahrzeug. Mit einem Neuwagen oder Premium-Gebrauchten von Autohaus Wolf und den günstigen Konditionen unserer Finanzierungs- & Leasingpartner. Mit den meistgewählten Finanzierungs- & Leasinganbietern markenunabhängiger Händler, haben Sie immer einen zuverlässigen und stabilen an Ihrer Seite. Und da wir mit insgesamt drei Anbietern zusammenarbeiten haben wir
garantiert immer die besten Konditionen für Sie!

Ganz egal ob Sie eine Finanzierung mit oder ohne Anzahlung, eine Laufzeit von 12 bis 96 Monaten, sowie eine Finanzierung mit oder ohne Schlussrate wünschen. Oder auch Ihr Fahrzeug ganz einfach leasen möchten. Wir haben stets die passende Finanzierung und das passende Leasing für Sie! 

Auf Wunsch sind Sie während der gesamten Laufzeit mit Schutzbrief, einer GAP-Versicherung und einer Kaufpreisentschädigung bestens gegen alle Eventualitäten abgesichert.

Immer die günstigsten Konditionen

egal ob bei Finanzierung oder Leasing - dank mehreren Partnern

Variable Anzahlung 

ab 0,-€ bis max. 50% des Kaufpreises

Sicherheit mit dem Kreditschutzbrief (KSB) 

Auf Wunsch können Sie sich mit dem KSB gegen Arbeitsunfähigkeit und Tod absichern. Der KSB-Plus schützt Sie zusätzlich sogar gegen Arbeitslosigkeit.

GAP-Schutz

Der auf Wunsch erhältliche GAP-Schutz schützt Sie bei einem Totalschaden des finanzierten Fahrzeugs. Denn die Vollkaskoversicherung ersetzt Ihnen nur den Zeitwert des Fahrzeugs - nicht aber den Wert bei der Bank. Der GAP-Schutz (Gap = Englisch für Lücke) schließt diese Lücke und übernimmt die Differenz zwischen Zeit- und Bankwert.

Kaufpreisentschädigung

Bei einer vereinbarten Kaufpreisentschädigung wird Ihnen bei einem Totalschaden des Fahrzeugs innerhalb einer vereinbarten Zeit den nachgewiesenen Kaufpreis erstattet. Im Schadenfall wird nicht nur der aktuelle Fahrzeugwert gemäß Gutachten erstattet, sondern der nachgewiesene Fahrzeugpreis. Bei einer Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen gibt es ggf. ein Höchstalter für das Kfz. Für Neuwagen und ggf. auch Tageszulassungen kann eine Neuwertentschädigung vereinbart werden.


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*= bonitäts-, laufzeit- & modellabhängig

 
 
 
 
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